Der Bundesbeschluss Velo wurde am 23. September 2018 von 73.6% des Volkes und von allen Ständen angenommen. Somit wird das Velofahren in der Bundesverfassung verankert und dem Wandern und dem zu Fuss gehen gleichgestellt. Die Kantone werden weiterhin zuständig sein, können sich zukünftig jedoch auf übergeordnete Vorgaben abstützen, um das Velofahren einheitlich und über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg zu fördern.
Unser umfassendes Lieferprogramm antwortet auf die steigende Nachfrage nach Veloständer, Velounterstände, Veloüberdachungen oder Velogaragen. Wir beraten Sie gerne.